Das Mindesthaltbarkeitsdatum betrifft die ungeöffnete Ware
Das MHD beschreibt, bis wann ein Lebensmittel bei vorgeschriebener Lagerung und ungeöffneter Verpackung seine typischen Eigenschaften behält. Nach diesem Datum ist es nicht automatisch verdorben. Prüfe passende Herstellerhinweise sowie Zustand, Aussehen und Geruch; eine auffällige oder beschädigte Packung wird nicht durch ein günstiges Datum unbedenklich.
Ein Sinnescheck ist keine pauschale Sicherheitsgarantie für jedes Lebensmittel und jede Person. Bei Verderbszeichen nicht probieren. Für besonders empfindliche Menschen und Produkte können strengere Hinweise maßgeblich sein.
Das Verbrauchsdatum nicht überschreiten
Die Formulierung „zu verbrauchen bis“ steht auf sehr leicht verderblichen Lebensmitteln. Nach Ablauf sollen diese nicht mehr gegessen werden. Das BVL weist darauf hin, dass gefährliche Keime vorhanden sein können, ohne sichtbar oder riechbar zu sein.
Das betrifft nicht ausschließlich Fleisch. Auch bestimmte vorgeschnittene Salate oder andere empfindliche Produkte können ein Verbrauchsdatum tragen. Entscheide deshalb nach der konkreten Kennzeichnung, nicht allein nach einer groben Lebensmittelkategorie.
Nach dem Öffnen neu planen
Ein geöffnetes Glas oder eine angebrochene Milchpackung übernimmt nicht die restliche Haltbarkeit der verschlossenen Ware. Beachte Hinweise wie gekühlt lagern und nach dem Öffnen zügig verbrauchen. Markiere das Öffnungsdatum, wenn die Packung sonst leicht im Kühlschrank verschwindet.
Für zwei hilft ein sichtbarer Bereich für bald benötigte Zutaten. Plane sie vor neuen Vorratskäufen in ein konkretes Essen ein. Eine kurze Bestandsrunde verhindert eher unnötige Reste als das Sammeln möglichst vieler haltbar wirkender Packungen.