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Lebensmittelsicherheit

Pilze aufwärmen: So geht es richtig

Kurz beantwortet

Pilzgerichte darfst du aufwärmen – das Verbot stammt laut BZfE aus Zeiten, in denen Essen nicht ausreichend gekühlt werden konnte. Kühle die Reste rasch ab, bewahre sie im Kühlschrank auf und iss sie bis zum nächsten Tag. Vor dem zweiten Essen erhitzt du das Gericht an allen Stellen mindestens zwei Minuten lang auf 70 °C.

Fundraum Redaktion · 2 Minuten Lesezeit

So geht es Schritt für Schritt

  1. Gleich nach dem Essen abkühlen: Reste in flache Dosen verteilen; das BfR nennt für gekochte Reste unter 7 °C innerhalb weniger Stunden.
  2. Abgedeckt in den Kühlschrank: Dosen schließen und auf das Datum achten.
  3. Bis zum nächsten Tag essen: Das ist die Empfehlung des BZfE für Pilzgerichte.
  4. Nur die Portion entnehmen, die du jetzt isst.
  5. Gründlich erhitzen: Mindestens 70 °C für zwei Minuten an allen Stellen. Rühre Saucen dabei um, in der Mikrowelle auch zwischendurch, damit alles gleichmäßig heiß wird.

Ein Lebensmittelthermometer in der Mitte der Portion zeigt, ob die 70 °C erreicht sind. Ein heißer Pfannenrand sagt über die Mitte einer dicken Sauce wenig aus.

Warum das Abkühlen so wichtig ist

Manche Bakterien bilden in warmem Essen Giftstoffe, die beim späteren Erhitzen nicht zerstört werden. Ein Pilzgericht, das über Nacht auf dem ausgeschalteten Herd stand, wird durch Aufwärmen deshalb nicht wieder sicher. Solche Reste gehören in den Müll.

Damit es auch am zweiten Tag schmeckt

Koche Nudeln, Reis oder Polenta frisch dazu und wärme nur die Pilzsauce auf. Ist die Sauce im Kühlschrank fest geworden, rühre beim Erhitzen einen Schluck Wasser oder Brühe ein. Wie Champignons beim ersten Mal kräftig braun werden, zeigt Champignons braun braten; das schnelle Herunterkühlen kleiner Mengen erklärt Reste für zwei abkühlen.

Quellen

  • BZfE: Schnelle Küche mit Pilzen — Küchenmythos, dass Pilzgerichte nicht aufgewärmt werden dürfen; stammt aus Zeiten unzureichender Kühlung.; Reste schnell abkühlen, bis zum nächsten Tag im Kühlschrank; vor dem zweiten Genuss mindestens 70 °C für zwei Minuten durcherhitzen.
  • BfR: Korrektes Kühlen von Lebensmitteln im Privathaushalt — Kühlschrank höchstens +7 °C, besser unter +5 °C; BfR-Umfrage 2020 ergab im Mittel +5,5 °C.; Kühlpflichtige und gefrorene Lebensmittel bei größeren Einkäufen zuletzt in den Wagen, so schnell wie möglich nach Hause und sofort einräumen; bei längeren Wegen im Sommer Kühlboxen; Einkauf in frühe Morgen- oder späte Abendstunden verlegen.; Reste innerhalb weniger Stunden auf unter +7 °C abkühlen, größere Mengen auf flache Schalen verteilen, abgedeckt lagern und in zwei bis drei Tagen verbrauchen.; −18 °C ist Vorgabe für tiefgefrorene Lebensmittel (v. a. gewerblich); bakterielles Wachstum stoppt zwischen etwa −5 und −8 °C.
  • BfR: Akute Lebensmittelvergiftungen — Hitzestabile bakterielle Toxine werden durch Kochen oder Braten nicht ausreichend inaktiviert; Kühlung erforderlich.

Quellenstand: 25. Oktober 2026.

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