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Lebensmittelsicherheit

Aufgetautes wieder einfrieren?

Kurz beantwortet

Gegarte Speisen und rohes Obst oder Gemüse kannst du laut BfR nach dem Auftauen wieder einfrieren – oder bei höchstens 7 °C im Kühlschrank lagern und zügig verbrauchen. Rohe tierische Lebensmittel, etwa rohe Eimasse, erhitzt du erst vollständig und frierst sie nach dem Abkühlen erneut ein. Aufgetautes Speiseeis gehört in den Müll.

Fundraum Redaktion · 2 Minuten Lesezeit

Was darf wieder ins Gefrierfach?

LebensmittelWieder einfrieren?
Gegarte Speisen (Suppe, Eintopf, Sauce, Auflauf)Ja, oder gekühlt bei max. 7 °C rasch verbrauchen
Rohes Gemüse und ObstJa, wenn einwandfrei
Brot und BrötchenJa, wenn einwandfrei
Rohe tierische Lebensmittel, z. B. rohe EimasseNicht roh – erst vollständig erhitzen, abkühlen, dann einfrieren
SpeiseeisNein, entsorgen

Jedes weitere Einfrieren kostet Geschmack und Konsistenz. Erlaubt heißt also nicht, dass die Speise danach so gut ist wie vorher – und die Lagerzeit beginnt nicht von vorn.

Wann du nicht wieder einfrierst

Speisen, die stundenlang warm standen oder deren Lagerung du nicht kennst, frierst du nicht erneut ein. Gegarte Reste sollen innerhalb weniger Stunden unter 7 °C abgekühlt werden; der Gefrierschrank macht eine falsch gelagerte Speise nicht wieder sicher.

Richtig auftauen

  • Möglichst im Kühlschrank auftauen und genug Zeit einplanen. Bei Raumtemperatur können sich Keime vermehren.
  • Auftauflüssigkeit von rohen tierischen Produkten wegschütten und Hände, Flächen und Geräte gleich gründlich reinigen.

Besser gleich klein portionieren

Friere Reste in Mahlzeitportionen ein, dann musst du später nichts wieder einfrieren. Aus 600 g Linseneintopf werden zum Beispiel drei Dosen à 200 g. Wie du flach und beschriftet einfrierst, steht unter Gefrierportionen für zwei.

Quellen

Quellenstand: 25. Oktober 2026.

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