Was darf wieder ins Gefrierfach?
| Lebensmittel | Wieder einfrieren? |
|---|---|
| Gegarte Speisen (Suppe, Eintopf, Sauce, Auflauf) | Ja, oder gekühlt bei max. 7 °C rasch verbrauchen |
| Rohes Gemüse und Obst | Ja, wenn einwandfrei |
| Brot und Brötchen | Ja, wenn einwandfrei |
| Rohe tierische Lebensmittel, z. B. rohe Eimasse | Nicht roh – erst vollständig erhitzen, abkühlen, dann einfrieren |
| Speiseeis | Nein, entsorgen |
Jedes weitere Einfrieren kostet Geschmack und Konsistenz. Erlaubt heißt also nicht, dass die Speise danach so gut ist wie vorher – und die Lagerzeit beginnt nicht von vorn.
Wann du nicht wieder einfrierst
Speisen, die stundenlang warm standen oder deren Lagerung du nicht kennst, frierst du nicht erneut ein. Gegarte Reste sollen innerhalb weniger Stunden unter 7 °C abgekühlt werden; der Gefrierschrank macht eine falsch gelagerte Speise nicht wieder sicher.
Richtig auftauen
- Möglichst im Kühlschrank auftauen und genug Zeit einplanen. Bei Raumtemperatur können sich Keime vermehren.
- Auftauflüssigkeit von rohen tierischen Produkten wegschütten und Hände, Flächen und Geräte gleich gründlich reinigen.
Besser gleich klein portionieren
Friere Reste in Mahlzeitportionen ein, dann musst du später nichts wieder einfrieren. Aus 600 g Linseneintopf werden zum Beispiel drei Dosen à 200 g. Wie du flach und beschriftet einfrierst, steht unter Gefrierportionen für zwei.
Quellen
- BfR: Korrektes Kühlen von Lebensmitteln im Privathaushalt
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Tipps und Tricks beim Einfrieren und Auftauen
Quellenstand: 25. Oktober 2026.